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EMEK Pflegedienst GmbH

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FAQ

Hier werden die häufigsten
Fragen beantwortet

Natürlich ist das nicht gleichzusetzen mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Gerne können Sie sich hier umsehen — und für Detailfragen rufen Sie uns einfach an.

Pflegebedürftig — was nun?
Plötzlich braucht ein Angehöriger Pflege — und es gibt tausend Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegegrades und helfen Ihnen dabei, Ihren individuellen Hilfebedarf vollständig zu erfassen. Im ersten Schritt vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.
Wer bezahlt die Pflege?
Die medizinische Pflege (z. B. Tabletten richten, Spritzen und Wundverbände) wird in der Regel mithilfe einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse getragen. Die Grundpflege und betreuende Leistungen werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse erstattet. Bei einem Pflegegrad 1 stehen Ihnen 125 € Entlastungsbetrag monatlich zu.
Ich pflege meinen Angehörigen zu Hause — wie kann ich Unterstützung erhalten?
Rund um die Uhr für jemanden abrufbar zu sein, kann das eigene Leben ganz schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Wir helfen Ihnen mit stundenweiser Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen nach §45b und Beratungsbesuchen nach §37.3 SGB XI — damit Sie nicht ausbrennen.
Wie viel kostet ein Pflegedienst pro Stunde?
Reine Selbstzahler-Kosten liegen in NRW bei etwa 40–60 € pro Pflegekraft-Stunde. In den meisten Fällen wird die Pflege aber direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse abgerechnet — und Sie zahlen je nach Pflegegrad und Leistungsumfang oft keinen oder nur einen geringen Eigenanteil. Wir besprechen die Kosten transparent im Erstgespräch.
Wie komme ich an einen Pflegedienst?
Sie melden sich telefonisch oder per Kontaktformular bei uns. Wir vereinbaren ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, lernen die Situation kennen, klären den Bedarf und die Kosten. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen individuellen Pflegeplan und können bei akutem Bedarf innerhalb weniger Tage starten.
Was steht mir bei Pflegegrad 2 alles zu?
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 347 € Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) oder bis zu 796 € Pflegesachleistung (bei Pflege durch einen Pflegedienst) zu — kombinierbar. Plus 125 € Entlastungsbetrag, bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen (gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI) und 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir helfen, das volle Potenzial auszuschöpfen.
Was darf man beim MDK nicht sagen?
Den Begriff "MDK-Begutachtung" sollten Sie ernst nehmen und ehrlich beantworten — schon weil Falschangaben strafrechtlich relevant sein können. Wichtig ist aber: Sie sollten Ihre Beschwerden nicht herunterspielen oder versuchen, sich "tapfer" zu zeigen. Beschreiben Sie den Hilfebedarf an einem "normalen Tag", nicht an einem besonders guten. Wir bereiten Sie auf den Termin vor und begleiten Sie auf Wunsch.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei häuslicher Pflege?
Bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst zahlt die Pflegekasse einen festen Sachleistungsbetrag — was darüber hinausgeht, ist Eigenanteil. Bei Pflegegrad 2 sind das z. B. bis zu 796 € abgedeckt. Übersteigt die Pflege diesen Betrag, hilft eine Kombination aus Sachleistung, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag — meist bleibt der Eigenanteil dadurch sehr gering.
Bei was hilft der Pflegedienst?
Wir helfen bei allem, was Pflegebedürftige nicht mehr alleine schaffen — Körperpflege, Anziehen, Aufstehen, Essen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Begleitung zu Arztterminen. Und wir entlasten Angehörige durch Verhinderungspflege und Beratung. Was konkret bei Ihnen sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Sprechen Ihre Pflegekräfte Türkisch?
Ja. Teile unseres Teams sprechen Türkisch — gerne stellen wir Ihnen eine Pflegekraft zur Seite, mit der Sie sich in Ihrer Muttersprache wohlfühlen.
WIR FÜR EUCH

Ihre Frage war nicht dabei?

Ein Anruf ist meist schneller als jede FAQ. Wir nehmen uns Zeit — auch für die unbequemen Fragen.