Grundpflege
Unter Grundpflege fallen pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität an. Prophylaxen und andere Aspekte des täglichen Bedarfs werden angeboten.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — je nach Pflegegrad entstehen Ihnen keine oder nur geringe eigene Kosten. Auch das Sozialamt kann einspringen. Was für Sie gilt, sagen wir Ihnen vorher ganz genau.
Was zur Grundpflege gehört
Der konkrete Umfang ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad und Ihrem individuellen Bedarf — wir besprechen das gemeinsam im Erstgespräch.
Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Mund- und Zahnpflege
- Haut- und Haarpflege
- Rasur
Mobilität
- Hilfe beim Aufstehen
- Lagerung & Bewegung
- Transfer (Bett ↔ Rollstuhl)
- Mobilisation
Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mundgerechte Zubereitung
- Anreichen von Speisen
- Trinkprotokoll
Prophylaxen
- Dekubitus-Prophylaxe
- Thrombose-Prophylaxe
- Pneumonie-Prophylaxe
- Sturz-Prophylaxe
Grundpflege in Ihrer Stadt
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