Zum Hauptinhalt springen
EMEK Pflegedienst GmbH

Site durchsuchen

Geld & Leistungen · 7 Min Lesezeit

Hilfe zur Pflege (SGB XII):
wenn das Geld nicht reicht

Pflege kostet — und manchmal reichen Pflegekasse + eigenes Einkommen einfach nicht. Dann springt das Sozialamt ein. Hier ist, wie das geht und welche Schonbeträge 2026 gelten.

Aktualisiert: 5. Juni 2026 · §§ 61–66a SGB XII
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Wann zahlt das Sozialamt?

Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist eine Sozialhilfe-Leistung — sie greift, wenn:

  1. Pflegekassen-Leistungen nicht reichen (typisch bei PG 3+ mit hohem Pflegebedarf)
  2. Eigenes Einkommen + Vermögen unter den Schonbeträgen liegt
  3. Unterhaltspflichtige Kinder die Schonbeträge unterschreiten (in der Regel: Einkommen unter 100.000 € brutto)

Schonbeträge 2026

Posten Schonbetrag
Vermögen Single (Pflegebedürftiger)10.000 €
Vermögen mit Partner20.000 €
Selbstgenutztes Eigenheimgeschützt
Erwachsene Kinder — Einkommensgrenze100.000 € brutto/Jahr

Häufige Fragen

Wann zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege?
Wenn die Pflegekassen-Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung etc.) + das eigene Einkommen + Vermögen unter den Schonbeträgen NICHT ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit und übernimmt die Differenz.
Welche Vermögensgrenzen gibt es 2026?
Schonvermögen für Pflegebedürftige in stationärer/ambulanter Pflege: 10.000 € (allein) bzw. zusätzlich 10.000 € für Partner = 20.000 €. Selbstgenutztes Eigenheim ist grundsätzlich geschützt. Lebensversicherungen unterhalb bestimmter Grenzen ebenfalls.
Werden Kinder zur Kasse gebeten?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) nur noch, wenn das eigene Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt. Bei den meisten Familien also: NEIN, Kinder müssen nichts für die Pflege der Eltern zahlen.
Wie beantrage ich Hilfe zur Pflege?
Formloser Antrag beim Sozialamt der Wohnsitz-Gemeinde. In Moers: Sozialamt Moers, Schlachtstraße 26. Mit Pflegebescheid, Einkommens- und Vermögensnachweisen.
Gibt es Hilfe zur Pflege auch ohne Pflegegrad?
Ja — bei „erheblichem Hilfebedarf", auch wenn der Pflegegrad noch nicht festgestellt wurde oder eine niedrige Stufe vorliegt. Allerdings ist der Regelfall: zuerst Pflegegrad beantragen, dann gegebenenfalls Hilfe zur Pflege ergänzend.
WIR FÜR EUCH

Sie wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben?

Wir helfen mit der Antragstellung und der Aufstellung Ihrer finanziellen Situation gegenüber dem Sozialamt.