Wann zahlt das Sozialamt?
Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist eine Sozialhilfe-Leistung — sie greift, wenn:
- Pflegekassen-Leistungen nicht reichen (typisch bei PG 3+ mit hohem Pflegebedarf)
- Eigenes Einkommen + Vermögen unter den Schonbeträgen liegt
- Unterhaltspflichtige Kinder die Schonbeträge unterschreiten (in der Regel: Einkommen unter 100.000 € brutto)
Schonbeträge 2026
| Posten | Schonbetrag |
|---|---|
| Vermögen Single (Pflegebedürftiger) | 10.000 € |
| Vermögen mit Partner | 20.000 € |
| Selbstgenutztes Eigenheim | geschützt |
| Erwachsene Kinder — Einkommensgrenze | 100.000 € brutto/Jahr |
Häufige Fragen
Wann zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege?
Wenn die Pflegekassen-Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung etc.) + das eigene Einkommen + Vermögen unter den Schonbeträgen NICHT ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Das Sozialamt prüft die Bedürftigkeit und übernimmt die Differenz.
Welche Vermögensgrenzen gibt es 2026?
Schonvermögen für Pflegebedürftige in stationärer/ambulanter Pflege: 10.000 € (allein) bzw. zusätzlich 10.000 € für Partner = 20.000 €. Selbstgenutztes Eigenheim ist grundsätzlich geschützt. Lebensversicherungen unterhalb bestimmter Grenzen ebenfalls.
Werden Kinder zur Kasse gebeten?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) nur noch, wenn das eigene Jahreseinkommen über 100.000 € brutto liegt. Bei den meisten Familien also: NEIN, Kinder müssen nichts für die Pflege der Eltern zahlen.
Wie beantrage ich Hilfe zur Pflege?
Formloser Antrag beim Sozialamt der Wohnsitz-Gemeinde. In Moers: Sozialamt Moers, Schlachtstraße 26. Mit Pflegebescheid, Einkommens- und Vermögensnachweisen.
Gibt es Hilfe zur Pflege auch ohne Pflegegrad?
Ja — bei „erheblichem Hilfebedarf", auch wenn der Pflegegrad noch nicht festgestellt wurde oder eine niedrige Stufe vorliegt. Allerdings ist der Regelfall: zuerst Pflegegrad beantragen, dann gegebenenfalls Hilfe zur Pflege ergänzend.