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Geld & Leistungen · 7 Min Lesezeit

Pflegegeld 2026:
alle Beträge im Überblick

347 € bis 990 € pro Monat — abhängig vom Pflegegrad. Plus Rentenpunkte, steuerliche Behandlung und die wichtigsten Regeln für pflegende Angehörige in Deutschland.

Aktualisiert: 5. Juni 2026
Auf einen Blick
  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2 — 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) pro Monat.
  • Steuerfrei für die pflegebedürftige Person und für Pflegepersonen ohne Erwerbszweck.
  • Rentenpunkte für Pflegepersonen ab 10 Stunden Pflege/Woche.
  • Kombinationsleistung möglich: Pflegegeld + Pflegedienst anteilig.
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad

Die wichtigsten Beträge für 2026 in der Übersicht:

Pflegegrad Pflegegeld /Mon Pflegesachleistung /Mon Hinweis
PG 1 Pflegegeld erst ab PG 2. Stattdessen: 125 € Entlastungsbetrag.
PG 2 347 € bis 796 € Häufigster Pflegegrad — meiste Mischformen möglich.
PG 3 599 € bis 1.497 € Schwere Beeinträchtigung — Pflegegeld oft kombiniert mit Pflegedienst.
PG 4 800 € bis 1.859 € Schwerste Beeinträchtigung — meist tägliche Pflege.
PG 5 990 € bis 2.299 € Schwerste mit besonderen Anforderungen — oft auch Behandlungspflege nötig.

Wer hat Anspruch?

Pflegegeld bekommen Sie, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Pflegegrad 2 oder höher. Bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld — stattdessen 125 € Entlastungsbetrag.
  2. Häusliche Pflege durch eine Pflegeperson. Das kann ein Angehöriger sein, ein Nachbar oder eine andere Privatperson.
  3. Sicherstellung der Versorgung. Die Pflegekasse prüft alle 6 Monate (PG 2/3) bzw. halbjährlich auf Wunsch (PG 4/5) im Rahmen des Beratungsbesuchs nach § 37.3 SGB XI, ob die Pflege gewährleistet ist.

Pflegegeld + Pflegedienst — die Kombinationsleistung

Viele pflegende Angehörige schaffen die Pflege nicht zu 100 % allein — und holen sich Hilfe von einem Pflegedienst wie EMEK. Das ist möglich: die Kombinationsleistung kombiniert Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 (Sachleistung-Anspruch 1.497 €) nutzen Sie 60 % der Sachleistung (= 898 €) und bekommen 40 % des Pflegegelds (= 240 € von 599 €). So nutzen Sie beide Töpfe optimal.

Rentenpunkte für die Pflegeperson

Wer pflegt, sammelt Rentenpunkte — die Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung. Voraussetzungen:

  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 oder höher
  • Der oder die Pflegende ist nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig

Die Höhe der Rentenpunkte richtet sich nach Pflegegrad und Pflegezeit-Anteil — sie kann bei intensiver Pflege durchaus den Wert eines voll-versicherten Jobs erreichen.

Pflegegeld und Steuer

Pflegegeld ist steuerfrei — sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für Pflegepersonen, die das Geld als Aufwandsentschädigung erhalten und nicht erwerbsmäßig pflegen (§ 3 Nr. 36 EStG).

Wer pflegerische Aufwendungen darüber hinaus hat (z. B. Fahrkosten zu Arztterminen, Hilfsmittel-Selbstbeteiligung), kann diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, alle Belege zu sammeln.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie viel Pflegegeld bekomme ich 2026?
Pflegegeld 2026: Pflegegrad 2 = 347 €/Monat, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld — stattdessen gibt es den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen — meistens zwischen dem 1. und 5. eines Monats. Die genaue Zahlungsfrequenz kann je nach Pflegekasse variieren.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein. Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei. Wenn die Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) das Pflegegeld als Auslagenersatz erhält und damit nicht erwerbsmäßig pflegt, ist es auch für sie steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG.
Bekomme ich als Pflegeperson Rentenpunkte?
Ja — wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mind. 2 Tage, eine Person mit Pflegegrad 2+ pflegen und nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind. Die Rentenversicherung zahlt dann Beiträge — der Wert hängt vom Pflegegrad und der Aufteilung ab.
Kann ich Pflegegeld mit Pflegesachleistung kombinieren?
Ja — das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Wenn Sie einen Teil der Pflege selbst (oder durch Angehörige) übernehmen und einen Teil durch einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beispiel: bei 60 % Nutzung der Sachleistung gibt es 40 % des Pflegegelds.
Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt gekürzt?
Ab dem 29. Tag eines Krankenhausaufenthalts (bzw. Reha) wird das Pflegegeld nicht mehr gezahlt. Bei kürzeren Aufenthalten läuft es weiter. Bei stationären Aufenthalten unter 4 Wochen also kein Problem.
Wer bekommt das Pflegegeld — die Pflegeperson oder die pflegebedürftige Person?
Offiziell wird das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann es nach eigenem Ermessen verwenden — meist wird es als „Anerkennung" an die pflegende Angehörige weitergegeben.
Wie wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Die Pflegereform 2025 brachte eine Erhöhung um rund 5 % zum 01.01.2025. Eine weitere Anpassung erfolgte zum 01.01.2026 entsprechend der Inflationskopplung — die aktuellen Beträge sind die in der Tabelle oben genannten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Entlastungsbetrag?
Pflegegeld ist eine direkte Geldleistung an die pflegebedürftige Person. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat, alle Pflegegrade) ist zweckgebunden — er kann nur für anerkannte Entlastungsleistungen wie Hauswirtschaft, Demenz-Betreuung oder Tagespflege verwendet werden, gegen Rechnung.
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