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EMEK Pflegedienst GmbH

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Antrag & MDK · 12 Min Lesezeit

Pflegegrad beantragen 2026:
Schritt für Schritt

Vom ersten Antrag bei der Pflegekasse bis zum Bescheid mit Pflegegrad — wir erklären jeden Schritt, was beim MDK-Termin wirklich zählt, und warum die Erfolgsquote bei Widersprüchen mit professioneller Begleitung von 30 auf 50 % steigt.

Aktualisiert: 5. Juni 2026 · Geprüft auf Stand BEEP-Gesetz 2026
Auf einen Blick
  • Antrag bei der Pflegekasse — formfrei möglich (schriftlich, per Mail, Telefon).
  • 25 Arbeitstage Bearbeitungsfrist (§ 18c SGB XI). Bei Überziehung 70 €/Woche Strafe.
  • MDK-Begutachtung mit 6 NBA-Modulen, 64 Kriterien, maximal 100 Punkte.
  • Pflegegrad ab Antragsmonat rückwirkend ausgezahlt.
  • Widerspruchsfrist 1 Monat — Erfolgsquote 30 % bundesweit, 40–50 % mit Begleitung.
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse

Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt — das ist die Pflegeversicherung, die organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert ist. Wenn Ihre Krankenkasse die AOK ist, ist die Pflegekasse die AOK Pflegekasse. Bei Barmer, TK, Knappschaft etc. analog.

Der Antrag ist formfrei. Ein einfacher Satz reicht: „Hiermit beantrage ich die Feststellung eines Pflegegrades für [Name, Geburtsdatum, Adresse]." Sie können den Antrag schriftlich per Post, per Mail, telefonisch (lassen Sie sich eine Bestätigung schicken) oder über das Online-Portal der Pflegekasse stellen.

Wichtig: Der Pflegegrad wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Antrag früh stellen — auch wenn die Unterlagen noch nicht komplett sind.

Schritt 2: Pflegetagebuch — die wichtigste Vorbereitung

Nach dem Antrag wartet der MDK-Termin. Aber bevor der Gutachter kommt, sollten Sie ein Pflegetagebuch über 14 Tage führen. Das ist Ihre wichtigste Unterlage — und gleichzeitig die ehrlichste Standortbestimmung.

Im Pflegetagebuch dokumentieren Sie pro Tag und pro Tätigkeit:

  • Wann die Tätigkeit stattgefunden hat (z. B. 07:30)
  • Was getan wurde (z. B. „Waschen, Ankleiden")
  • Wie lange es gedauert hat
  • Welche Hilfeart nötig war: B (Beaufsichtigung), A (Anleitung), U (Unterstützung), TÜ (teilweise Übernahme), VÜ (vollständige Übernahme)

Schritt 3: Die MDK-Begutachtung

Etwa 2–4 Wochen nach Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) für einen Begutachtungstermin. Der Gutachter — meist eine Pflegefachkraft — kommt zu Ihnen nach Hause.

Der Termin dauert 45–90 Minuten und besteht aus Gespräch, Beobachtung und einigen kleinen Tests (z. B. Aufstehen vom Stuhl, kurzer Gang, Gedächtnis-Fragen). Die Bewertung folgt dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit 6 Modulen:

Modul Inhalt Gewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive & kommunikative Fähigkeiten15 % gesamt
(höherer Wert zählt)
3Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
4Selbstversorgung40 %
5Krankheits-/Therapie-bedingte Anforderungen20 %
6Gestaltung Alltag und sozialer Kontakte15 %

Modul 4 (Selbstversorgung) ist mit 40 % das wichtigste. Hier zählt jede Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang. Beschreiben Sie ehrlich, was ohne Hilfe nicht funktioniert.

Schritt 4: Vom Punkte-Ergebnis zum Pflegegrad

Die 6 Module ergeben in Summe einen Punktwert (0–100). Dieser entscheidet:

Pflegegrad
1
12,5 – 26,9 Pkt
geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad
2
27 – 47,4 Pkt
erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad
3
47,5 – 69,9 Pkt
schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad
4
70 – 89,9 Pkt
schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad
5
≥ 90 Pkt
schwerste + besondere Anforderungen

Sonderfall Pflegegrad 5: Auch ohne 90 Punkte erreichbar über die „besondere Bedarfskonstellation" nach § 15 Abs. 4 SGB XI — z. B. Gebrauchsunfähigkeit beider Arme UND beider Beine.

Die fünf Sätze, die Sie beim MDK NICHT sagen sollten

  • 1
    „Geht schon" — nein, geht es nicht, sonst hätten Sie keinen Antrag gestellt.
  • 2
    „Heute ist ein guter Tag" — beschreiben Sie einen typischen Tag, nicht den besten.
  • 3
    „Meine Tochter macht das einfach" — Hilfe durch Angehörige ist trotzdem Hilfe.
  • 4
    „Manchmal geht es auch ohne Hilfe" — wenn Sie oft Hilfe brauchen, zählt das.
  • 5
    „Ich will keine Umstände machen" — der Antrag IST der Umstand. Jetzt zählt Ehrlichkeit.

Bescheid abgelehnt oder zu niedrig? Widerspruch einlegen

Innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Pflegekassen-Bescheids können Sie Widerspruch nach § 84 SGG einlegen. Fehlt im Bescheid die Rechtsmittelbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt sogar § 66 Abs. 2 SGG — dann haben Sie bis zu 1 Jahr Zeit.

Die bundesweite Erfolgsquote bei Widersprüchen liegt bei rund 30 %. Mit professioneller Begleitung — etwa durch einen erfahrenen Pflegedienst — steigt sie auf 40–50 %. Der Grund: ein Pflegedienst kann die Pflegesituation fachlich plausibel begründen, dokumentieren und ggf. Gegen-Argumente zum MDK-Gutachten aufzeigen.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu bekommen?
Die Pflegekasse hat nach § 18c SGB XI eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen. Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt mit MD-Empfehlung müssen sie sogar innerhalb einer Woche „unverzüglich" entscheiden. Wird die Frist überschritten, zahlt die Pflegekasse 70 € Strafe pro Woche Verspätung.
Wer darf einen Pflegegrad beantragen?
Die pflegebedürftige Person selbst, ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer. Ein Hausarzt kann empfehlen, aber nicht direkt für die Person beantragen. Der Antrag muss von oder im Namen der pflegebedürftigen Person gestellt werden.
Was passiert nach dem Antrag?
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit der Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause — der Termin wird vorher angekündigt. Die Begutachtung dauert 45–90 Minuten und bewertet 6 Module nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).
Was sind die 6 NBA-Module?
Die 6 Module: 1) Mobilität (10 %), 2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %), 3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %), 4) Selbstversorgung (40 %), 5) Bewältigung von krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20 %), 6) Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 %). Module 2 und 3 werden zusammen bewertet, der höhere Wert zählt.
Wie viele Punkte braucht es für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1: 12,5–26,9 Punkte (geringe Beeinträchtigung), PG 2: 27–47,4 (erhebliche), PG 3: 47,5–69,9 (schwere), PG 4: 70–89,9 (schwerste), PG 5: ab 90 Punkte (schwerste mit besonderen Anforderungen). Maximalwert ist 100 Punkte.
Was darf man bei der MDK-Begutachtung NICHT sagen?
Vermeiden Sie diese drei Fehler: 1) Sich „tapfer" zeigen und Beschwerden herunterspielen („Geht schon", „Komme klar"). 2) Den besten Tag beschreiben — beschreiben Sie einen durchschnittlichen oder eher schlechten Tag. 3) Hilfen verschweigen, die Angehörige ohnehin leisten („Meine Tochter macht das einfach"). Wer Hilfe braucht, ist hilfebedürftig — auch wenn Familie einspringt.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig ist?
Widerspruch nach § 84 SGG. Die Frist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Bescheids. Wichtig: Wenn die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid fehlt oder fehlerhaft ist, gilt § 66 Abs. 2 SGG — dann haben Sie bis zu 1 Jahr Zeit. Die bundesweite Erfolgsquote bei Widersprüchen liegt bei ~30 %, mit professioneller Begleitung bei 40–50 %.
Brauche ich ein Pflegetagebuch?
Ja — unbedingt. Ein Pflegetagebuch über 14 Tage dokumentiert, wann welche Hilfen geleistet werden. Es ist die wichtigste Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung. Notieren Sie pro Tätigkeit Zeitpunkt, Dauer und Art der Hilfe (Beaufsichtigung, Anleitung, Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme).
Kann ich einen Pflegegrad rückwirkend bekommen?
Ja — ab dem Monat der Antragstellung. Das heißt: Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, läuft die Uhr. Wenn der Bescheid mit Pflegegrad 3 erst drei Monate später kommt, bekommen Sie das Pflegegeld für diese drei Monate nachgezahlt. Deshalb: Antrag früh stellen — auch wenn die Begutachtung noch nicht stattgefunden hat.
Kann EMEK bei der Antragstellung helfen?
Ja. Wir kommen kostenfrei zu Ihnen, helfen beim Ausfüllen des Antrags, erstellen mit Ihnen das Pflegetagebuch und bereiten den MDK-Termin vor. Auf Wunsch sind wir bei der Begutachtung dabei. Die Beratung selbst ist über § 37.3 SGB XI Pflegekassen-finanziert.
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Wir kommen kostenfrei zu Ihnen, helfen beim Antrag und bereiten den MDK-Termin vor. Auf Wunsch sind wir beim Termin dabei.