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EMEK Pflegedienst GmbH

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Pflegealltag · 7 Min Lesezeit

Pflegezeit & Familienpflegezeit:
Auszeit vom Job — legal abgesichert

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, geben Ihnen zwei Gesetze die Möglichkeit, beruflich kürzer zu treten — ohne Kündigung zu riskieren. Hier sind die Regeln 2026.

Aktualisiert: 5. Juni 2026 · PflegeZG + FPfZG
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Die 3 Stufen für Arbeitnehmer

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (PflegeZG § 2)

Bis zu 10 Arbeitstage

Bei plötzlichem Pflegefall: sofort von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Pflegeunterstützungsgeld bis 135,63 €/Tag in 2026.

2. Pflegezeit (PflegeZG § 3)

Bis zu 6 Monate

Komplette oder teilweise Freistellung vom Job. Unbezahlt, aber zinsloses Darlehen möglich. Voraussetzung: Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter.

3. Familienpflegezeit (FPfZG)

Bis zu 24 Monate

Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden. Aufstockungs-Darlehen vom Bundesamt für Familie möglich. Voraussetzung: Betrieb hat mehr als 25 Mitarbeiter.

Pflegeunterstützungsgeld 2026: bis 135,63 €/Tag

Wenn Sie kurzfristig zu Hause bleiben müssen — etwa nach plötzlichem Schlaganfall oder Hüftbruch der Mutter — gibt es bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse. Die Höhe: 90 % Ihres Nettoeinkommens, gedeckelt bei 135,63 €/Tag in 2026 (= 70 % der Beitragsbemessungsgrenze).

Antrag formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — sofort, am ersten Tag der Arbeitsverhinderung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Pflegezeit: bis 6 Monate komplette oder teilweise Freistellung vom Job. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Reduktion auf mindestens 15 Wochenstunden. Beide unbezahlt, aber durch zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie überbrückbar.
Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?
Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Pflegezeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden: spätestens 10 Tage vor Beginn (Pflegezeit) bzw. 8 Wochen vor Beginn (Familienpflegezeit).
Bekomme ich während der Pflegezeit Geld?
Pflegezeit ist UNBEZAHLT — der Arbeitgeber muss nicht zahlen. ABER: Sie können beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, das nach Pflegezeit-Ende in Raten zurückgezahlt wird. Außerdem läuft das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person weiter und kann an Sie weitergegeben werden.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Wenn Sie als Angehöriger kurzfristig (max. 10 Arbeitstage) Ihre Arbeit unterbrechen müssen, um die Pflege zu organisieren (z. B. nach plötzlichem Pflegefall), zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld — 90 % vom Nettoeinkommen, gedeckelt bei 135,63 €/Tag in 2026.
Kann ich Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren?
Ja — beide zusammen dürfen 24 Monate nicht überschreiten. Beispiel: 6 Monate Pflegezeit + 18 Monate Familienpflegezeit. Die Gesamt-Auszeit pro Pflegefall ist auf 24 Monate begrenzt.
Bin ich nach der Pflegezeit gekündigt?
Nein — Sie haben besonderen Kündigungsschutz von Ankündigung bis Ende der Pflegezeit. Der Arbeitgeber kann nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen (mit Genehmigung der zuständigen Behörde).
WIR FÜR EUCH

Sie wollen Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragen?

Wir helfen kostenfrei beim Antrag und bei der Organisation der Pflege während Ihrer Auszeit.