Die 3 Stufen für Arbeitnehmer
1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (PflegeZG § 2)
Bis zu 10 ArbeitstageBei plötzlichem Pflegefall: sofort von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Pflegeunterstützungsgeld bis 135,63 €/Tag in 2026.
2. Pflegezeit (PflegeZG § 3)
Bis zu 6 MonateKomplette oder teilweise Freistellung vom Job. Unbezahlt, aber zinsloses Darlehen möglich. Voraussetzung: Betrieb hat mehr als 15 Mitarbeiter.
3. Familienpflegezeit (FPfZG)
Bis zu 24 MonateReduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden. Aufstockungs-Darlehen vom Bundesamt für Familie möglich. Voraussetzung: Betrieb hat mehr als 25 Mitarbeiter.
Pflegeunterstützungsgeld 2026: bis 135,63 €/Tag
Wenn Sie kurzfristig zu Hause bleiben müssen — etwa nach plötzlichem Schlaganfall oder Hüftbruch der Mutter — gibt es bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse. Die Höhe: 90 % Ihres Nettoeinkommens, gedeckelt bei 135,63 €/Tag in 2026 (= 70 % der Beitragsbemessungsgrenze).
Antrag formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person — sofort, am ersten Tag der Arbeitsverhinderung.