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EMEK Pflegedienst GmbH

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Pflegealltag · 7 Min Lesezeit

Pflegeperson werden:
Vorteile, Nachteile, Antrag

Wer einen Angehörigen pflegt, sollte sich als Pflegeperson eintragen lassen — das bringt Rentenpunkte, Unfallversicherung und im Notfall Pflegeunterstützungsgeld. Aber es gibt auch ein paar Dinge zu bedenken.

Aktualisiert: 5. Juni 2026

Was ist eine Pflegeperson?

Eine Pflegeperson ist eine private Pflegende — meist eine Angehörige —, die einen Menschen mit Pflegegrad 2+ ehrenamtlich (nicht erwerbsmäßig) im häuslichen Umfeld pflegt. Voraussetzungen für die offizielle Anerkennung:

  • Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 oder höher
  • Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig

Vorteile — drei wichtige

Rentenpunkte

Die Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung. Bei Pflegegrad 4–5 in Vollpflege entspricht das fast einem regulären Job-Verdienst.

Unfallversicherung

Während der Pflege sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert — kostenlos.

Pflegeunterstützungsgeld

Bei kurzfristiger Pflege-Krise: max. 10 Arbeitstage bezahlt, bis 135,63 €/Tag in 2026.

Mögliche Nachteile

Drei Punkte, die Sie wissen sollten:

  • !
    Arbeitsstunden-Limit: Wer mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig ist, bekommt KEINE Rentenpunkte aus der Pflegezeit. Das gilt auch, wenn Sie 31 Stunden arbeiten und 20 Stunden pflegen.
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    Mitwirkungspflicht: Als offizielle Pflegeperson sind Sie verpflichtet, beim Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI zu kooperieren. Termine planen, Fragen beantworten.
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    Meldepflicht bei Veränderungen: Krankenhausaufenthalt, Wechsel in ein Heim, Beendigung der Pflege — Sie müssen das melden. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen.

Häufige Fragen zum Pflegeperson-Status

Wer kann Pflegeperson werden?
Pflegeperson kann jeder werden, der eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2+ ehrenamtlich (= nicht erwerbsmäßig) pflegt. Der/die Pflegende muss mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, pflegen und darf nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sein.
Was bedeutet es, als Pflegeperson eingetragen zu sein?
Mit dem offiziellen Status als Pflegeperson erhalten Sie Rentenpunkte (die Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung), sind unfallversichert (gesetzliche Unfallversicherung über die Pflegekasse) und können Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Arbeitsbefreiung beantragen.
Welche Vorteile hat man als Pflegeperson?
Drei Hauptvorteile: 1) Rentenpunkte — bei intensiver Pflege (Pflegegrad 4–5) entspricht der Wert nahezu einem vollversicherten Job. 2) Unfallversicherung kostenlos. 3) Bei kurzfristiger Pflege-Krise: Pflegeunterstützungsgeld bis zu 135,63 €/Tag (max. 10 Tage pro Pflegefall).
Habe ich Nachteile, wenn ich mich als Pflegeperson eintragen lasse?
Drei mögliche Nachteile: 1) Arbeitsstunden-Begrenzung — wer mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig ist, bekommt keine Rentenpunkte. 2) Pflegeperson-Status verpflichtet zur Mitwirkung beim Beratungsbesuch (§ 37.3). 3) Bei Veränderung der Pflegesituation (Krankenhausaufenthalt, Heim) muss eine Meldung erfolgen.
Wie melde ich mich als Pflegeperson an?
Sie geben bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an, dass Sie die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse schickt einen Fragebogen — dort tragen Sie Ihre Daten und die Pflegezeit ein. Die Rentenversicherungs-Anmeldung läuft automatisch.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Wenn Sie als Angehörige kurzfristig (max. 10 Arbeitstage) Ihre Arbeit unterbrechen müssen, um die Pflege zu organisieren (z. B. nach plötzlichem Pflegefall durch Schlaganfall), zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld — 90 % vom Nettoeinkommen, gedeckelt bei 135,63 €/Tag in 2026.
Wer pflegt rechtlich gesehen — die Pflegeperson oder der Pflegedienst?
Die offizielle Pflegeperson ist die Person mit Hauptverantwortung — meist eine Angehörige. Ein Pflegedienst (wie EMEK) ergänzt, ersetzt aber nicht die Pflegeperson — auch wenn der Dienst täglich kommt. Die Pflegeperson bleibt der/die Hauptansprechpartner:in.
Kann ich gleichzeitig Pflegeperson und Pflegegeld-Empfänger:in sein?
Indirekt ja: Die pflegebedürftige Person bekommt das Pflegegeld und gibt es üblicherweise an Sie als Pflegende weiter („Anerkennung"). Das ist steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG. Sie selbst bekommen aus Sicht der Pflegekasse kein direktes „Gehalt".
WIR FÜR EUCH

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