Was ist eine Pflegeperson?
Eine Pflegeperson ist eine private Pflegende — meist eine Angehörige —, die einen Menschen mit Pflegegrad 2+ ehrenamtlich (nicht erwerbsmäßig) im häuslichen Umfeld pflegt. Voraussetzungen für die offizielle Anerkennung:
- Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
- Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 oder höher
- Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig
Vorteile — drei wichtige
Rentenpunkte
Die Pflegekasse zahlt Beiträge an die Rentenversicherung. Bei Pflegegrad 4–5 in Vollpflege entspricht das fast einem regulären Job-Verdienst.
Unfallversicherung
Während der Pflege sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert — kostenlos.
Pflegeunterstützungsgeld
Bei kurzfristiger Pflege-Krise: max. 10 Arbeitstage bezahlt, bis 135,63 €/Tag in 2026.
Mögliche Nachteile
Drei Punkte, die Sie wissen sollten:
- !Arbeitsstunden-Limit: Wer mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig ist, bekommt KEINE Rentenpunkte aus der Pflegezeit. Das gilt auch, wenn Sie 31 Stunden arbeiten und 20 Stunden pflegen.
- !Mitwirkungspflicht: Als offizielle Pflegeperson sind Sie verpflichtet, beim Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI zu kooperieren. Termine planen, Fragen beantworten.
- !Meldepflicht bei Veränderungen: Krankenhausaufenthalt, Wechsel in ein Heim, Beendigung der Pflege — Sie müssen das melden. Sonst kann es zu Rückforderungen kommen.