Schritt-für-Schritt: was Sie heute tun
- 1
Sozialdienst der Klinik kontaktieren
Jedes Krankenhaus hat einen. Fragen Sie nach: Entlassungsmanagement, Hilfsmittel-Verordnung, Pflegedienst-Vermittlung. Der Sozialdienst kann den Eilantrag-Pflegegrad anstoßen.
- 2
Eilantrag Pflegegrad stellen
Bei KH-/Reha-Empfehlung gilt nach § 18c SGB XI: 1 Woche Frist. „Hiermit beantrage ich Feststellung Pflegegrad — bedingt durch akuten KH-Aufenthalt." Wichtig: SCHRIFTLICH.
- 3
Hilfsmittel verordnen lassen
Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebox-Erstausstattung — die meisten brauchen ärztliche Verordnung. Sozialdienst hilft.
- 4
Pflegedienst kontaktieren
EMEK richtet die häusliche Versorgung typischerweise binnen 24–48 Stunden ein. Wir kommen zur Übergabe ans Krankenhaus oder zu Ihnen.
- 5
Ggf. Übergangspflege § 39e SGB V
Wenn häusliche Pflege noch nicht eingerichtet ist und keine Reha möglich: bis 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus möglich. Eigenanteil 10 €/Tag.
- 6
Innerhalb 1 Woche: MDK-Termin
Bei Eilantrag kommt der MDK schnell. Pflegetagebuch — auch für die kurze Zeit seit Krankenhausaufenthalt — vorbereiten. Symptome ehrlich beschreiben.