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EMEK Pflegedienst GmbH

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Geld & Leistungen · 6 Min Lesezeit

Pflegegrad 1: viel mehr als nur
125 € im Monat

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt — kein Pflegegeld, aber dafür 125 € monatlich plus bis zu 4.180 € für die Wohnraumanpassung. Der „kleine" Pflegegrad lohnt sich sehr wohl.

Aktualisiert: 5. Juni 2026

Was bekommen Sie bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist gedacht für Menschen mit „geringen Beeinträchtigungen" (12,5–26,9 Punkte beim NBA-Assessment). Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung — aber sechs andere Töpfe, die in Summe mehr als 1.500 € pro Jahr bringen:

Entlastungsbetrag § 45b

125 €/Monat

Zweckgebunden für Betreuung, Hauswirtschaft, Tagespflege.

Pflegehilfsmittel-Pauschale

42 €/Monat

Pflegebox-Lieferung: Einmalhandschuhe, Betteinlagen.

Wohnraumanpassung § 40 Abs. 4

bis 4.180 € pro Maßnahme

Treppenlift, barrierefreie Dusche, Türverbreiterung.

Hausnotruf

ca. 27 €/Monat

Pflegekasse übernimmt den Mietzuschuss ab 04/2026.

Pflegekurse § 45

kostenlos

Schulungen für pflegende Angehörige.

Pflegeberatung § 7a

kostenlos

Unabhängige Beratung durch Pflegestützpunkte oder Berater.

Warum sich Pflegegrad 1 lohnt

Auf den ersten Blick wirkt PG 1 mau — kein Pflegegeld, das man auf dem Konto sieht. Aber: über ein Jahr summieren sich die Leistungen auf über 2.000 € — und das ohne den großen Wohnraumanpassungs-Topf zu rechnen.

Plus: Wer einmal Pflegegrad 1 hat, ist im System. Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert (was bei chronischen Erkrankungen, Demenz oder nach Stürzen oft passiert), ist die Höherstufung auf PG 2 ein deutlich kleinerer Schritt als ein komplett neuer Erst-Antrag.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Aber: 125 €/Monat Entlastungsbetrag, 42 €/Monat Pflegehilfsmittel-Pauschale, bis 4.180 € pro Wohnraumanpassungs-Maßnahme, Hausnotruf-Zuschuss, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeberatung nach § 7a kostenfrei.
Was kann ich mit dem 125-€-Entlastungsbetrag bei PG 1 machen?
Anerkannte Entlastungsleistungen: Hauswirtschaft (Putzen, Einkaufen, Wäsche), Demenz-Betreuung, Tagespflege, Begleitung zu Terminen — gegen Rechnung von anerkannten Anbietern (z. B. Pflegedienst, Betreuungsdienst). 125 € können ungenutzt ins Folgejahr übertragen werden.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 einen Pflegedienst bezahlt?
Nicht über Pflegesachleistung. Aber: über den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) können Sie betreuende oder hauswirtschaftliche Leistungen eines Pflegedienstes wie EMEK anteilig finanzieren.
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja — vor allem wegen der 4.180 € Wohnraumanpassung (Treppenlift, barrierefreie Dusche), des Hausnotruf-Zuschusses und der präventiven Wirkung: ein Pflegegrad 1 erleichtert die Höherstufung auf PG 2, wenn sich die Situation verschlechtert.
Kann ich bei Pflegegrad 1 auch Verhinderungspflege bekommen?
Nein. Verhinderungspflege (bis zu 3.539 €/Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI) gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei PG 1 entlastet stattdessen der 125-€-Entlastungsbetrag — der für ähnliche Zwecke genutzt werden kann.
WIR FÜR EUCH

Sie haben Pflegegrad 1 — und wissen nicht, was Ihnen zusteht?

Wir helfen kostenfrei beim Antrag der einzelnen Leistungen und der Wohnraumanpassung. Anruf genügt: 02841 8162440.