Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Alles, was die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederherstellt. Konkret:
Treppenlift
Sitzlift, Plattformlift oder Hublift — der Klassiker, kostet 4.000–10.000 €.
Ebenerdige Dusche
Badewannenausbau, bodengleicher Duschbereich, rutschfeste Fliesen.
Türverbreiterung
Für Rollstuhl-Zugänglichkeit (mind. 90 cm Durchgang).
Rampen + Schwellenabbau
Hauseingang, Balkon, einzelne Stufen barrierefrei machen.
Haltegriffe + WC-Anpassung
Höhenverstellbares WC, Haltegriffe in Bad/Flur, ergonomische Armaturen.
Wohnungswechsel-Umbau
Auch bei Umzug in barrierefreie Wohnung möglich — Umzugskosten zählen aber NICHT.
Antrag stellen — Schritt für Schritt
- 1
Mindestens einen Kostenvoranschlag einholen
Von einem Fachbetrieb. Bei Treppenlift: am besten 2-3 Vergleichsangebote — die Pflegekasse will den wirtschaftlichsten.
- 2
Formloser Antrag bei der Pflegekasse
„Hiermit beantrage ich Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI." Kostenvoranschlag beilegen.
- 3
Pflegekasse prüft (ggf. Hausbesuch durch MDK)
Bei umfangreichen Maßnahmen kommt manchmal ein Gutachter zur Wohnungsbesichtigung. Dauer: 2-4 Wochen.
- 4
Bewilligung + Maßnahme durchführen lassen
Erst NACH der schriftlichen Bewilligung mit dem Umbau beginnen. Vorher = kein Zuschuss.
- 5
Rechnung einreichen + Erstattung
Pflegekasse zahlt auf Konto oder direkt an den Fachbetrieb. Vorsicht bei Eigenarbeit: nur Material- und Handwerker-Kosten zählen.