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EMEK Pflegedienst GmbH

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Geld & Leistungen · 8 Min Lesezeit

Wohnraumanpassung 2026:
bis zu 4.180 € richtig nutzen

Treppenlift, barrierefreie Dusche, Türverbreiterung — die Pflegekasse zahlt pro Umbau-Maßnahme bis zu 4.180 €. Schon ab Pflegegrad 1. Hier ist, wie Sie das bekommen.

Aktualisiert: 5. Juni 2026 · § 40 Abs. 4 SGB XI
Auf einen Blick
  • 4.180 € pro Maßnahme — schon ab Pflegegrad 1
  • Bis 16.720 € möglich, wenn mehrere Berechtigte im Haushalt leben
  • Antrag VOR der Maßnahme stellen — sonst wird nicht erstattet
  • Auch zur Miete möglich (mit Vermieter-Zustimmung)
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Alles, was die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederherstellt. Konkret:

Treppenlift

Sitzlift, Plattformlift oder Hublift — der Klassiker, kostet 4.000–10.000 €.

Ebenerdige Dusche

Badewannenausbau, bodengleicher Duschbereich, rutschfeste Fliesen.

Türverbreiterung

Für Rollstuhl-Zugänglichkeit (mind. 90 cm Durchgang).

Rampen + Schwellenabbau

Hauseingang, Balkon, einzelne Stufen barrierefrei machen.

Haltegriffe + WC-Anpassung

Höhenverstellbares WC, Haltegriffe in Bad/Flur, ergonomische Armaturen.

Wohnungswechsel-Umbau

Auch bei Umzug in barrierefreie Wohnung möglich — Umzugskosten zählen aber NICHT.

Antrag stellen — Schritt für Schritt

  1. 1

    Mindestens einen Kostenvoranschlag einholen

    Von einem Fachbetrieb. Bei Treppenlift: am besten 2-3 Vergleichsangebote — die Pflegekasse will den wirtschaftlichsten.

  2. 2

    Formloser Antrag bei der Pflegekasse

    „Hiermit beantrage ich Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI." Kostenvoranschlag beilegen.

  3. 3

    Pflegekasse prüft (ggf. Hausbesuch durch MDK)

    Bei umfangreichen Maßnahmen kommt manchmal ein Gutachter zur Wohnungsbesichtigung. Dauer: 2-4 Wochen.

  4. 4

    Bewilligung + Maßnahme durchführen lassen

    Erst NACH der schriftlichen Bewilligung mit dem Umbau beginnen. Vorher = kein Zuschuss.

  5. 5

    Rechnung einreichen + Erstattung

    Pflegekasse zahlt auf Konto oder direkt an den Fachbetrieb. Vorsicht bei Eigenarbeit: nur Material- und Handwerker-Kosten zählen.

Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Wohnraumanpassung?
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt summiert sich der Betrag auf maximal 16.720 € (bei 4 Berechtigten).
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Treppenlift, ebenerdige Dusche / Badewannenausbau, Türverbreiterung, Rampen, Haltegriffe, Schwellenabbau, höhenverstellbares WC, Verbreiterung von Türrahmen für Rollstuhl, Wohnungswechsel-Umbau bei behindertengerechter Vermietung.
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich die 4.180 €?
Schon ab Pflegegrad 1. Das ist eine der Leistungen, die auch bei PG 1 verfügbar ist — was viele übersehen.
Wer entscheidet, was bezuschusst wird?
Die Pflegekasse. Wichtig: Den Antrag stellen, BEVOR die Maßnahme beginnt. Im Antrag müssen Kostenvoranschläge eines Fachbetriebs und ggf. ein Pflegegutachten/Wohnungsbesichtigung beiliegen.
Was bei mehrere Maßnahmen?
Pro Maßnahme bis zu 4.180 €. Eine „Maßnahme" ist alles, was zusammen gemacht wird. Wenn sich die Pflegesituation später wesentlich verändert (z. B. von PG 3 auf PG 5), kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
Kann ich Wohnraumanpassung auch zur Miete bekommen?
Ja. Sie brauchen aber die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bei Auszug kann der Rückbau verlangt werden — diese Kosten sind in der 4.180-€-Pauschale nicht inkludiert.
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