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EMEK Pflegedienst GmbH

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Geld & Leistungen · 6 Min Lesezeit

Entlastungsbetrag 125 €:
so nutzen Sie ihn richtig

125 € pro Monat — schon ab Pflegegrad 1. Aber: viele lassen das Geld liegen, weil sie nicht wissen, was sie damit bezahlen können. Hier ist der Überblick.

Aktualisiert: 5. Juni 2026 · § 45b SGB XI
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Wofür darf ich die 125 € ausgeben?

Vier zugelassene Verwendungs-Kategorien:

Hauswirtschaft

Putzen, Wäsche, Einkauf — durch einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst (nicht private Helfer).

Demenz-Betreuung

Stundenweise Betreuung durch Demenz-Helfer (qualifiziert nach § 45a).

Tagespflege-Eigenanteil

Wenn Tages-/Nachtpflege genutzt wird — der nicht-finanzierte Eigenanteil ist über § 45b abgedeckt.

Niederschwellige Angebote

Anerkannte Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote — z. B. Demenz-Gesprächskreise, Spaziergangs-Dienste.

Wie kommen Sie an das Geld?

  1. 1

    Anerkannten Anbieter wählen

    EMEK (Pflegedienst), zertifizierte Hauswirtschaft, anerkannte Demenz-Betreuung — fragen Sie nach „§-45b-Anerkennung".

  2. 2

    Leistung in Anspruch nehmen

    Stundenweise oder regelmäßig — der Anbieter dokumentiert die geleisteten Stunden.

  3. 3

    Rechnung bei Pflegekasse einreichen

    Mit Stundenzettel und Anbieter-Adresse. Pflegekasse erstattet bis 125 €/Monat aufs Konto. Manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.

  4. 4

    Ungenutzte Beträge sammeln

    Nicht-verwendete Monate können bis 30.06. des Folgejahres nachträglich genutzt werden — sammeln Sie also Belege.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 — also alle Pflegegrade. Ein wichtiger Vorteil bei PG 1 (das einzige nennenswerte Geld neben Wohnraumanpassung).
Was kann ich mit den 125 € bezahlen?
Anerkannte Entlastungsleistungen: Hauswirtschaft (Putzen, Einkauf, Wäsche), Demenz-Betreuung, Tagespflege-Eigenanteil, Verhinderungspflege (Aufstockung), Anerkannte Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Bekomme ich die 125 € auf mein Konto?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird NICHT direkt ausgezahlt — Sie reichen Rechnungen von anerkannten Anbietern ein und bekommen die 125 € auf das Konto erstattet. Oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was passiert mit ungenutzten Beträgen?
Ungenutzte 125 €/Monat können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Beispiel: 2026 nicht genutzte Beträge können bis 30.06.2027 eingereicht werden. Danach verfallen sie.
Welche Anbieter sind „anerkannt"?
Pflegedienste (wie EMEK), zertifizierte Betreuungsdienste, anerkannte Demenz-Betreuungsgruppen, Tagespflege-Einrichtungen. Eine „Putzfrau aus der Nachbarschaft" zählt NICHT — es muss ein Rechnungssteller mit Anerkennung sein.
Kann ich den Entlastungsbetrag mit Pflegegeld kombinieren?
Ja — das eine schließt das andere nicht aus. Sie können Pflegegeld empfangen UND zusätzlich den Entlastungsbetrag für anerkannte Leistungen nutzen. Beide laufen parallel.
WIR FÜR EUCH

125 € im Monat ungenutzt?

Wir helfen Ihnen, die Entlastungsleistung zu organisieren — Hauswirtschaft, Demenz-Betreuung oder Verhinderungspflege-Aufstockung.