Zum Hauptinhalt springen
EMEK Pflegedienst GmbH

Site durchsuchen

Geld & Leistungen · 6 Min Lesezeit

Entlastungsbetrag 131 €:
so nutzen Sie ihn richtig

131 € pro Monat — schon ab Pflegegrad 1. Aber: viele lassen das Geld liegen, weil sie nicht wissen, was sie damit bezahlen können. Hier ist der Überblick.

Aktualisiert: 30. August 2026 · § 45b SGB XI
Geprüft durch
Pflegedienstleitung EMEK
Veröffentlicht:
Aktualisiert:

Inhalte werden regelmäßig auf aktuelle rechtliche Stände, Pflegekassen-Beträge und Verfahren geprüft. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Beratungstermin vereinbaren.

Wofür darf ich die 131 € ausgeben?

Vier zugelassene Verwendungs-Kategorien:

Hauswirtschaft

Putzen, Wäsche, Einkauf — durch einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst (nicht private Helfer).

Demenz-Betreuung

Stundenweise Betreuung durch Demenz-Helfer (qualifiziert nach § 45a).

Tagespflege-Eigenanteil

Wenn Tages-/Nachtpflege genutzt wird — der nicht-finanzierte Eigenanteil ist über § 45b abgedeckt.

Niederschwellige Angebote

Anerkannte Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote — z. B. Demenz-Gesprächskreise, Spaziergangs-Dienste.

Wie kommen Sie an das Geld?

  1. 1

    Anerkannten Anbieter wählen

    EMEK (Pflegedienst), zertifizierte Hauswirtschaft, anerkannte Demenz-Betreuung — fragen Sie nach „§-45b-Anerkennung".

  2. 2

    Leistung in Anspruch nehmen

    Stundenweise oder regelmäßig — der Anbieter dokumentiert die geleisteten Stunden.

  3. 3

    Rechnung bei Pflegekasse einreichen

    Mit Stundenzettel und Anbieter-Adresse. Pflegekasse erstattet bis 131 €/Monat aufs Konto. Manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.

  4. 4

    Ungenutzte Beträge sammeln

    Nicht-verwendete Monate können bis 30.06. des Folgejahres nachträglich genutzt werden — sammeln Sie also Belege.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 — also alle Pflegegrade. Ein wichtiger Vorteil bei PG 1 (das einzige nennenswerte Geld neben Wohnraumanpassung).
Was kann ich mit den 131 € bezahlen?
Anerkannte Entlastungsleistungen: Hauswirtschaft (Putzen, Einkauf, Wäsche), Demenz-Betreuung, Tagespflege-Eigenanteil, Verhinderungspflege (Aufstockung), Anerkannte Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Bekomme ich die 131 € auf mein Konto?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird NICHT direkt ausgezahlt — Sie reichen Rechnungen von anerkannten Anbietern ein und bekommen die 131 € auf das Konto erstattet. Oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was passiert mit ungenutzten Beträgen?
Ungenutzte 131 €/Monat können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Beispiel: 2026 nicht genutzte Beträge können bis 30.06.2027 eingereicht werden. Danach verfallen sie.
Welche Anbieter sind „anerkannt"?
Pflegedienste (wie EMEK), zertifizierte Betreuungsdienste, anerkannte Demenz-Betreuungsgruppen, Tagespflege-Einrichtungen. Eine „Putzfrau aus der Nachbarschaft" zählt NICHT — es muss ein Rechnungssteller mit Anerkennung sein.
Kann ich den Entlastungsbetrag mit Pflegegeld kombinieren?
Ja — das eine schließt das andere nicht aus. Sie können Pflegegeld empfangen UND zusätzlich den Entlastungsbetrag für anerkannte Leistungen nutzen. Beide laufen parallel.
Weiterlesen

Das könnte Sie auch betreffen

Aus Moers

Wir sind der ambulante Pflegedienst vor Ort

Diesen Ratgeber schreiben wir aus der täglichen Praxis — als ambulanter Pflegedienst mit Sitz in der Weyerstraße 12 in Moers-Hülsdonk. So sieht die Versorgung in Ihrem Ort aus:

WIR FÜR EUCH

131 € im Monat ungenutzt?

Wir helfen Ihnen, die Entlastungsleistung zu organisieren — Hauswirtschaft, Demenz-Betreuung oder Verhinderungspflege-Aufstockung.