Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
Vergeben ab 70–89,9 NBA-Punkten. Selbständigkeit ist auch in den meisten Bereichen massiv eingeschränkt — oft tägliche Vollhilfe nötig.
Pflegegrad 5: schwerste mit besonderen Anforderungen
Vergeben ab 90 NBA-Punkten oder über die „besondere Bedarfskonstellation". Die höchste Pflegestufe — fast immer ständige Vollpflege.
Sonderfall PG 5 ohne 90 Punkte: Wenn beide Arme UND beide Beine gebrauchsunfähig sind (z. B. Querschnittlähmung), kann PG 5 auch unterhalb der 90-Punkte-Schwelle vergeben werden — Antrag mit ärztlichem Befund.